Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zum 02.07.2023
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine „Schonfrist“ bis zum 17. Dezember 2023.
Diese Hinweisgebersysteme sind so einzurichten, zu betreiben und zu gestalten, dass hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen, dienstlichen oder selbstständigen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, dies vorgesehenen Meldestellen offenlegen können und dies ohne Konsequenzen für die eigene Person befürchten zu müssen.
Die betroffenen Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, dieses Gesetz zu implementieren und sicherzustellen, dass es in der Organisation umgesetzt wird. Nichtbeachtung dieses Gesetzes kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für die verspätete Umsetzung drohen Geldbußen von bis zu 20.000 €. Bei einer gesetzlichen Vermutung, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Hinweisgeber in Verbindung mit dessen Hinweisen stehen, drohen zusätzliche Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Hierbei möchten wir betonen, dass wir einige Bedenken hinsichtlich des Hinweisgeberschutzgesetzes haben. Dieses Gesetz greift in erheblichem Maße in die soziale Struktur eines Unternehmens ein und könnte in gewisser Weise den Eindruck erwecken, Mitarbeiter zur Meldung von vermeintlichen Missständen zu ermutigen oder zu drängen.
Nichts zu tun ist auch eine Lösung – aber mit Sicherheit eine teure!
Ein solches Hinweisgebersystem oder auch Meldestelle kann sowohl im eigenen Unternehmen betrieben werden, als auch kann diese Aufgabe extern vergeben werden. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an eine solche Meldestelle ist es häufig sinnvoll, diese Aufgabe extern zu vergeben.
Nach Prüfung der gesetzlichen Anforderungen an eine solche Meldestelle haben wir uns bei Krämer IT entschlossen, diese Aufgabe an einen externen Ombudsmann auszulagern.
Wir greifen dabei auf einen langjährigen Geschäftspartner zurück, mit dem wir bereits im Bereich Datenschutz zusammenarbeiten. Ralf Müller ist seit über 14 Jahren im Bereich Datenschutz tätig und hat sowohl als Datenschutzbeauftragter als auch als Datenschutz-Auditor eine entsprechende TÜV-Zertifizierung.
Sind Sie auch noch auf der Suche nach einem Ombudsmann, um das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen?
Wir haben mit Ralf Müller eine günstige Rahmenvereinbarung für unsere Kunden ausgemacht. Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte Christoph Müller oder den Krämer IT Vertrieb.